| Berufskraftfahrerfortbildung |
Beschleunigte Grundqualifikation LKW ( 140 Stunden ) Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer über 3,5 to zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine Grundqualifikation.
Verlängerung der Grundqualifikation Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in 5 Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erworben werden. Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008 Weiterbildung im Umfang von 35 h sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens 8 Wochen vor dem 10.09.2013 nachgewiesen werden. Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 Weiterbildung im Umfang von 35 h sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens 8 Wochen vor dem 10.09.2014 nachgewiesen werden.
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